· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Zuzahlung zum Dienstwagen: FG erlaubt Werbungskostenabzug
| Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen können vom ermittelten geldwerten Vorteil abgezogen werden kann. Nur in welcher Höhe? Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ist der Meinung, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Werbungskostenabzug hat, wenn die Zuzahlungen höher sind als der ermittelte Nutzungswert. |
| |||||||||||||||
Ein Arbeitnehmer zahlt für einen Dienstwagen eine Nutzungsvergütung in Höhe von 5.000 Euro pro Jahr. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt 3.500 Euro jährlich:
|
PRAXISHINWEISE |
|