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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerklasse

    Steuerklassenwechsel: So optimieren gekündigte Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld I

    | Die Finanzkrise zeigt Wirkung. So haben gleich mehrere Unternehmen in der Region des WISO SteuerBrief angekündigt, Stellen in drei- bis vierstelliger Höhe abzubauen. Für diese und alle anderen - von Arbeitslosigkeit - bedrohten Arbeitnehmer lohnt es sich, das Thema „Steuerklassenwechsel“ auf die Agenda zu nehmen. Vor allem Verheiratete können durch eine rechtzeitige Wahl der richtigen Steuerklassenkombination ein höheres Arbeitslosengeld erzielen und so den Einkommensverlust minimieren. |

    Für Arbeitslosengeld ist die Steuerklasse entscheidend

    Das Arbeitslosengeld I wird Arbeitslosen als Ersatz für den Verdienstausfall gezahlt, den er durch den Verlust des Arbeitsplatzes erleidet. Bei der Bemessung des Arbeitslosengelds I wird an den Nettolohnausfall angeknüpft.

     

    Für die Berechnung des Arbeitslosengelds I ist generell die Steuerklasse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Wird die Steuerklasse im Laufe des Jahres gewechselt, gilt die Änderung ab dem Tag der Änderung (§ 133 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Wechselt der Arbeitslose die Steuerklasse, muss die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld neu berechnen. Bisher zu viel geleistete Zahlungen darf sie nicht mehr zurückfordern, wenn der Arbeitslose beim Wechsel der Steuerklasse nicht grob fahrlässig gehandelt hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.8.2002, Az. B 11 AL 31/02 R; Abruf-Nr. 021168).