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  • · Fachbeitrag · Steueränderung

    Überlassung von Software durch Arbeitgeber: Neuregelung bietet hohes Steuerspar-Potenzial

    | Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber betriebliche Software auch für Ihren privaten PC zu Hause überlassen, war diese Überlassung bisher nicht steuerfrei. Insofern bringt das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, das am 30. März vom Bundesrat beschlossen werden soll, hier rückwirkend eine 360-Grad-Wende. |

     

    Überlassung soll rückwirkend bis 2000 steuerfrei sein

    Das Gesetz enthält in Artikel 3 eine Neufassung von § 3 Nr. 45 EStG. Danach gilt rückwirkend ab dem Jahr 2000 Folgendes:

     

    • Die reine Softwareüberlassung sogenannter Home Use Programme ist nun auch steuerfrei.