· Fachbeitrag · Steuererklärung
Das Finanzamt als Sparschwein: Bei Antragsveranlagung winken hohe Erstattungszinsen
von RA Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| In Zeiten anhaltender Niedrigzinsen sind lukrative Geldanlagen Mangelware. Das macht die Idee attraktiv, seine jährliche Steuererstattung verzinslich im Finanzamt „anzulegend“. Für Arbeitnehmer sind hier über vier Prozent pro Jahr drin. SSP erläutert das risikofreie Anlagemodell. |
Verzinsungsthema für Steuerzahler hat auch seine guten Seiten
Die Verzinsung im Steuerrecht ist häufig ein leidiges Thema. Denn in aller Regel müssen Nachzahlungszinsen an den Fiskus abgeführt werden. Nach§ 238 Abs. 1 S. 1 AO beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent pro Monat. Besonders in Betriebsprüfungsfällen, die Steuer(nach)zahlungen teilweise erst nach Jahren aufdecken, kann das schnell misslich werden. Allerdings funktioniert die Verzinsung ebenso in Guthabenfällen. Es gilt die Symmetrietheorie des BFH.
Wichtig | Die Höhe des AO-Zinssatzes erscheint aufgrund der erheblichen Differenz zum Marktgeschehen verfassungswidrig. In letzter „Instanz“ soll das BVerfG über die Sache entscheiden. Zinsfestsetzungen erfolgen deshalb nur noch vorläufig.
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