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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    „Treaty Override“: Was bedeutet das für Arbeitnehmer mit ausländischen Einkünften?

    | In Fachaufsätzen und Urteilsbegründungen fällt im Zusammenhang mit ausländischen Arbeitnehmereinkünften immer wieder der Begriff „Treaty Override“. Wissen Sie auf Anhieb, worum es geht? Nein? Dann profitieren Sie von den nachfolgenden Erläuterungen, die auch auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung Bezug nehmen. |

    Treaty Override: Deutsche Regelungen ignorieren DBA

    „Treaty Override“ soll verhindern, dass ausländische Einkünfte, die ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer erzielt, sowohl im Ausland als auch in Deutschland unbesteuert bleiben. Durch die Regelung in § 50d Abs. 9 EStG gilt Folgendes:

     

    • Erzielt ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer im Ausland Arbeitslohn,