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  • 06.03.2012 · Downloads allgemein · Downloads · Arbeitnehmer

    Unter diesen Voraussetzungen erkennt das Finanzamt Bewirtungskosten von Arbeitnehmern als Werbungskosten an

    Nutzen Sie das Prüfschema und erkennen Sie, wann Sie den Fiskus an Bewirtungskosten beteiligen können und in welcher Höhe.