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  • 24.11.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Arbeitszimmer: Neues zum K.o.-Kriterium „anderer Arbeitsplatz“

    | Der Werbungskostenabzug fürs häusliche Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro ist selbst dann möglich, wenn Sie in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers einen „anderen Arbeitsplatz“ haben. Nämlich dann, wenn Sie diesen anderen Arbeitsplatz nicht in geeignetem Umfang beruflich nutzen können. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt. |