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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Auch eine Frage der Steuergestaltung: Regelmäßige Arbeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?

    | Arbeitnehmer, die an mehreren Tätigkeitsorten eingesetzt werden, müssen für sich in der Steuererklärung zwei Fragen beantworten: Haben sie eine regelmäßige Arbeitsstätte? Und wenn ja, an welchem Tätigkeitsort befindet sich diese? Die (richtige) Antwort, die auch von vier neuen BFH-Urteilen beeinflusst wird, entscheidet über die Höhe des Werbungskostenabzugs. Lernen Sie deshalb nachfolgend die Strategien kennen, um die für Sie beste Lösung finden zu können. |

    Die Ausgangssituation für Arbeitnehmer

    Der BFH hat vergangenes Jahr entschieden, dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann oder gar keine (BFH, Urteil vom 9.6.2011, Az. VI R 55/10; Abruf-Nr. 112903). Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung akzeptiert (BMF, Schreiben vom 15.12.2011, Az. IV C 5 - S 2353/11/10010; Abruf-Nr. 114224). Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist danach auszugehen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund dienstrechtlicher oder arbeitsvertraglicher Festlegung

    • einer betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet ist oder