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  • 23.05.2017 · Nachricht · Werbungskosten

    BFH am Zug: Hat Streifenpolizist erste Tätigkeitsstätte im Revier?

    | Streifenpolizisten haben nach der Reisekostenreform im Polizeirevier eine erste Tätigkeitsstätte. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Niedersachsen. Seiner Ansicht nach genügt es dafür, dass der Polizist einem Revier dienstrechtlich zugeordnet ist, arbeitstäglich dort erscheinen muss und anschließend in den Streifendienst geht. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht, der Polizist hat Revision beim BFH eingelegt. |

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