25.07.2019 · Nachricht · Werbungskosten
BFH: Stewardess kann häusliches Arbeitszimmer absetzen
| Eine Stewardess kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ihr beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, an dem sie vorbereitende Tätigkeiten erledigen kann. Das hat der BFH entschieden und die Entscheidung des FG Düsseldorf kassiert. |
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