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  • 18.09.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Darlehen an Arbeitgeber: Forderungsverlust ist absetzbar

    | Gewährt ein Arbeitnehmer seinem in eine finanzielle Schieflage geratenem Arbeitgeber ein Darlehen, statt auf die Auszahlung seiner Überstundenguthabens zu pochen, kann der Verlust dieser Darlehensforderung wegen Insolvenz des Arbeitgebers als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst werden. Das hat der BFH klargestellt. |