· Fachbeitrag · Werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung: Frühzeitig Nachweise für Mittelpunkt der Lebensinteressen besorgen
| Die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung steht und fällt mit den Nachweisen zum Mittelpunkt der Lebensinteressen am Erstwohnsitz. Zwei aktuelle Urteile verdeutlichen dies. Eine wasserdichte Nachweisführung ist daher das A und O. |
Auch Zweithaushalt in Wohngemeinschaft ist anzuerkennen
Mieten Sie aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, dürfen Sie diese sogar gemeinsam mit Kollegen oder Freunden beziehen. Ihre Motive haben das Finanzamt nicht zu interessieren. Es genügt, wenn die Zweitwohnung dazu dient, schneller zum Arbeitsplatz zu kommen (BFH, Urteil vom 28.3.2012, Az. VI R 25/11; Abruf-Nr. 122203).
Im Urteilsfall ist jetzt das FG als Vorinstanz nochmals am Zug. Es muss klären, wann der Betroffene den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am Wohnort aufgegeben hat.
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