· Fachbeitrag · Werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung: Leitfaden aus der Finanzverwaltung mit interessanten Steuertipps
| Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat seinen Mitarbeitern einen Leitfaden zur doppelten Haushaltsführung - Stand Dezember 2015 - übermittelt, der einige interessante Steuerspartipps enthält. SSP Steuern sparen professionell stellt die Besten daraus vor. |
Auszug aus Kinderzimmer kann doppelten Haushalt bringen
Eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn ein Steuerzahler seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlagert und in seiner Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet (R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR). Nach diesem Grundsatz wird eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann begründet, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort schon besteht und ein zweiter (doppelter) Haushalt dazukommt.
| |||||||||
Die 18-jährige Nina wohnt unter der Woche in einem angemieteten Appartement am weit entfernten Beschäftigungsort. Im Haushalt ihrer Eltern hat sie bis 2014 ihr Kinderzimmer bewohnt. Am 1. Januar 2015 hat Nina mit ihrem Freund eine gemeinsame Wohnung bezogen. Der Mietvertrag lautet auf beide und Nina trägt nachweislich 50 Prozent der Kosten der Haushaltsführung. Das Appartement am Beschäftigungsort behält sie bei, weil sie dort unter der Woche lebt.
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig