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  • 15.12.2023 · Nachricht · Werbungskosten

    Doppelter Haushalt: Für das FG Mecklenburg-Vorpommern fallen Energiekosten nicht unter die 1.000-Euro-Grenze

    | Wer eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung geltend macht, kann die Kosten der Zweitwohnung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten absetzen. Eine interessante – in der Fachwelt bisher kaum bekannte – Aussage hat das FG Mecklenburg-Vorpommern dazu gemacht: Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser fallen nicht unter die 1.000-Euro-Grenze. Sie sind zusätzlich absetzbar. |