· Fachbeitrag · Werbungskosten
Erste Tätigkeitsstätte ja oder nein: Zwei Praxisfälle unter der Steuerlupe
| Die SSP-Sonderausgabe „Steuerliche Gestaltungstipps zur ersten Tätigkeitsstätte für die fahrenden Berufe“ (ssp.iww.de → Abruf-Nr. 44363803 ) ist bei Ihnen auf große Resonanz gestoßen. Zwei Leser sind dem Aufruf zum Erfahrungsaustausch nachgekommen, und haben der Redaktion ihre Fälle geschildert, wegen derer sie mit dem Finanzamt im Clinch liegen. |
Fall 1: Telearbeiter einer Steuerkanzlei
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Im Fall Nummer Eins arbeitet eine Steuerfachangestellte als Telearbeiterin Vollzeit zu Hause an ihrem Telearbeitsplatz. Alle 14 Tage (= 22 Tage pro Jahr) fährt sie für einen Arbeitstag 106 km in die Kanzlei nach München. Ihr Arbeitgeber hat ihr keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet. Das Finanzamt unterstellt, dass die Kanzlei die erste Tätigkeitsstätte darstellt. Zu Recht? |
Sind die quantitativen Kriterien einer ersten Tätigkeitsstätte erfüllt?
Da der Arbeitgeber der Leserin keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet hat, kann eine erste Tätigkeitsstätte nur vorliegen, wenn die quantitativen Kriterien in § 9 Abs. 4 S. 4 EStG erfüllt sind. Die Steuerkanzlei stellt nur dann eine erste Tätigkeitsstätte dar, wenn die Mitarbeiterin dort
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