· Fachbeitrag · Werbungskosten
Erzieherin kann Arbeitszimmer geltend machen
von Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
| Eine Erzieherin, die im häuslichen Arbeitszimmer ihre Tätigkeit vor- und nachbereitet, kann Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro geltend machen, wenn ihr während der Dienstzeit kein entsprechender Raum zur Verfügung steht. Diese Auffassung vertritt das FG Sachsen. |
Der Erzieherinnen-Fall vor dem FG Sachsen
Im konkreten Fall hatte eine Erzieherin Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Sie hatte argumentiert, sie brauche das häusliche Arbeitszimmer, um dort Vor- und Nachbereitungsarbeiten zu erledigen. Die Arbeiten wie z. B.
- die Vorbereitung von Bastelarbeiten,
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