· Fachbeitrag · Werbungskosten
Fahrten zur Arbeit: Fahrgemeinschaft richtig gestalten und Werbungskosten maximieren
| Fahren Ehegatten gemeinsam mit dem Pkw zur Arbeit, kann der Mitfahrer die Entfernungspauschale nur gedeckelt auf 4.500 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen. Ein deutlich höherer Abzug winkt deshalb, wenn sich die Ehegatten die Aktiv- und Passiv-Fahrten teilen. |
Typischer Fall aus der Praxis
Die Ehegatten Hans und Gerda Müller arbeiten bei demselben Arbeitgeber. Sie nutzen für die Fahrt zur Arbeit den gemeinsamen Pkw. Nur Hans fährt, Gerda ist an 230 Arbeitstagen passive Mitfahrerin. Die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 100 km.
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Entfernungspauschale Hans Müller als aktiver Fahrer | 6.900 Euro | |
+ | Entfernungspauschale Gerda Müller als passive Beifahrerin | 4.500 Euro |
= | Gesamte Werbungskosten | 11.400 Euro |
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