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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Fahrtkosten im Außendienst: Münsteraner Urteil richtig lesen

    | Ein Außendienstler, der täglich mit seinem Privat-Pkw zum Betriebssitz fährt, um anschließend mit einem Dienstwagen Kunden zu besuchen, hat am Betriebssitz eine regelmäßige Arbeitsstätte. Diese Entscheidung des FG Münster gilt nur für die Rechtslage bis 2013. Ab 2014 ist der Sachverhalt anders – steuerzahlerfreundlicher – zu beurteilen. |

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