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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Fahrtkosten: Keine erste Tätigkeitsstätte bei unabwendbarer Verlegung des Arbeitsplatzes

    | Prüft das Finanzamt, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben, tut sie das in der Regel durch die „fiskalische Brille“. Umso überraschender kommt eine Aussage der Finanzbehörde Hamburg: Sie haben keine erste Tätigkeitsstätte, wenn Sie Ihren eigentlichen Arbeitsplatz aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses verlassen und vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten müssen. |

     

    Werbungskosten bei vorübergehender Verlagerung des Arbeitsplatzes

    Ein solches unabwendbares Ereignis liegt z. B. vor, wenn Ihr bisheriges Büro

    • abgebrannt ist und kernsaniert werden muss,