· Fachbeitrag · Werbungskosten
Fahrtkosten: Keine erste Tätigkeitsstätte bei unabwendbarer Verlegung des Arbeitsplatzes
| Prüft das Finanzamt, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben, tut sie das in der Regel durch die „fiskalische Brille“. Umso überraschender kommt eine Aussage der Finanzbehörde Hamburg: Sie haben keine erste Tätigkeitsstätte, wenn Sie Ihren eigentlichen Arbeitsplatz aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses verlassen und vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten müssen. |
Werbungskosten bei vorübergehender Verlagerung des Arbeitsplatzes
Ein solches unabwendbares Ereignis liegt z. B. vor, wenn Ihr bisheriges Büro
- abgebrannt ist und kernsaniert werden muss,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig