· Fachbeitrag · Werbungskosten
Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Taxikosten zum Bahnhof voll absetzen
| Arbeitnehmer, die beruflich bedingt einen doppelten Haushalt führen, fahren häufig mit dem Taxi zum Bahnhof oder Flughafen, um von dort zum Hauptwohnsitz bzw. zum auswärtigen Arbeitsort zu gelangen. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob sie diese Taxifahrten lediglich in Höhe der Entfernungspauschale oder in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten laut Taxi-Quittung absetzen können. Wir empfehlen, die tatsächlichen Kosten steuermindernd geltend zu machen. |
Grundsatz: Begrenzung auf Entfernungspauschale
Auch für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gibt es grundsätzlich die Entfernungspauschale. Sie können 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem auswärtigen Beschäftigungsort als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Wichtig | Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf jährlich 4.500 Euro gilt im Fall der wöchentlichen Familienheimfahrt nicht.
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