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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Kann ein Arzt Kosten für Theologiestudium abziehen?

    | Ein Facharzt für Nuklearmedizin kann prinzipiell Aufwendungen für ein Theologiestudium als Werbungskosten geltend machen, wenn das Studium Inhalte vermittelt, um schwerstkranke Patienten seelsorgerisch und psychologisch zu betreuen. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall waren die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug für das FG aber nicht erfüllt. Das FG konnte aus der Beschreibung des Grundaufbaus des Studiums - bei den sehr umfangreichen Fachgebieten - nicht ersehen, dass der Aspekt der seelsorgerisch/psychologischen Betreuung eine ausschlaggebende Rolle spielt. Auch seien die Interessen der übrigen Studierenden an einem Theologiestudium vollkommen andere als die des Arztes (Urteil vom 20.6.2012, Az. 3 K 1240/10; Abruf-Nr. 122533).

     

    PRAXISHINWEIS | Ein Werbungskostenabzug ist für das FG aber denkbar, wenn die Inhalte der Veranstaltungen bzw. Vorlesungen einen konkreten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit aufweisen und sich auf seelsorgerische und kommunikative Aspekte beziehen, die einem Mediziner im Umgang mit Patienten weiterhelfen.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 35127320