· Fachbeitrag · Werbungskosten
Klimaschutzpaket: Zum 01.01. starten die neue Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie
von Steuerberaterin/Landwirtschaftliche Buchstelle, Dipl.-Ing. agrar Beate Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| Bereits vor gut einem Jahr wurde im „Klimaschutzpaket Steuern“ (Abruf-Nr. 213348 ) eine erhöhte Entfernungspauschale beschlossen. Sie gilt aber erst jetzt, ab dem 01.01.2021. SSP stellt sie noch einmal in aller Kürze vor. |
Höherer Werbungskostenabzug für Fernpendler
Für die Veranlagungszeiträume von 2021 bis 2023 wird die Entfernungspauschale für Fernpendler von 0,30 Euro auf 0,35 Euro je Kilometer Entfernungsweg erhöht, von 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro. Profitieren können aber eben nur „Fernpendler“. Der höhere Satz greift erst ab dem 21. Entfernungskilometer.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen auch Geringverdiener von der erhöhten Fernpendlerpauschale profitieren. Dazu wurde die Mobilitätsprämie gemäß §§ 100 ff. EStG konzipiert. Unterschreitet das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers den Grundfreibetrag, wirkt sich die Mobilitätsprämie ‒ mindestens im Umfang des Differenzbetrags ‒ nicht steuermindernd aus. Denn unterhalb des Grundfreibetrags wird ohnehin keine Einkommensteuer fällig. In solchen Fällen wird die Pendlerpauschale als Mobilitätsprämie direkt ausgezahlt. Die Berechnung ist dabei leider nicht völlig trivial.
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