16.09.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Kosten für die Reparatur von Arbeitsmitteln kein Arbeitslohn
| Ist im Tarifvertrag geregelt, dass ein Arbeitgeber die Wartungs- und Reparaturkosten für Arbeitsmittel des Arbeitnehmers erstatten muss, ist dieser Vorteil nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Das hat das FG Saarland für ein Orchester entschieden, bei dem der Arbeitgeber die Wartungs- und Reparaturkosten für die Instrumente der angestellten Musiker tragen musste (FG Saarland, Urteil vom 2.9.2013, Az. 2 K 1425/11; Abruf-Nr. 142668 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig