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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Meisterkurs: Meisterbonus mindert Werbungskostenabzug nicht

    | In Bayern erhält jeder, der einen Meisterkurs erfolgreich abschließt, einen staatlichen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Bonus ist weder einkommensteuerpflichtig noch mindert er die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Meisterkurs geltend gemacht werden können. Das hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) klargestellt. |

     

    Entscheidung des FG München als Initialzündung

    Auslöser für die Anweisung der BayLfSt war eine Entscheidung des FG München. Nach seiner Auffassung darf der Werbungskostenabzug nicht um den Bonus gekürzt werden. Das Gericht begründet das wie folgt (FG München, Bescheid vom 30.5.2016, Az. 15 K 474/16, Abruf-Nr. 187345):

     

    • Der Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro kann als Zuschuss keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden. Die „Anrechnungsvorschrift des § 3c Abs. 1 EStG greift nicht, weil es sich bei dem Meisterbonus um keine „steuerfreie“ Leistung handelt, sondern um eine „nichtsteuerbare“ Einnahme.