07.06.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Motorschaden wegen Falschbetankung: BFH ist jetzt am Zug
| Haben Sie während der Fahrt zur Arbeit oder einer anderen dienstlichen Fahrt getankt, dabei versehentlich den falschen Sprit genommen, sodass daraufhin der Motor schlapp gemacht hat, können Sie die Reparaturkosten als Werbungskosten geltend machen. Über diese Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 24.4.2013, Az. 9 K 218/12; Abruf-Nr. 131657 ) haben wir Sie in WISO 6/2013 informiert. Jetzt ist der BFH am Zug. |
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