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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Profifußballer kann Kosten für Sky-Sportabo nicht geltend machen

    Nach dem FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.7.2014, Az. 1 K 1490/12) hat jetzt auch das FG Münster entschieden, dass die Kosten des „Fußballpakets“ im Sky-Abo auch bei einem Profifußballer keine Werbungskosten darstellen. Das Ende aller Abzugshoffnungen ist das aber nicht. |

     

    Wichtig | Interessant an dem Münsteraner Urteil sind zwei Dinge (FG Münster, Urteil von 24.3.2015, Az. 2 K 3027/12, Abruf-Nr. 144304):

     

    • 1. Im Urteil steht, dass das FG Düsseldorf auf die Klage eines anderen - von dem Prozessbevollmächtigten vertretenen - Lizenzfußballers nach einer mündlichen Verhandlung im Wege eines Vergleichs immerhin 50 Prozent der Kosten für ein Sky-Abo anerkannt hat. Es ist also nicht vollkommen aussichtslos.
    • 2. Ein Grund, den Werbungskostenabzug gänzlich abzulehnen, war, dass der Fußballer keine Angaben machen konnte, wie er Sky tatsächlich genutzt hatte. Kann ein Fußballer also überzeugende Aufzeichnungen vorlegen, ist es immerhin denkbar, dass ein Finanzbeamter oder ein FG einen Teil der Kosten als beruflich veranlasst anerkennt. Hilfreich könnte auch eine Bestätigung des Arbeitgebers sein, dass dieser eine starke Nutzung des Sky-Fußballpakets als vertragsförderlich einstuft.
    Quelle: ID 43336527