· Fachbeitrag · Werbungskosten
Regelmäßige Arbeitsstätte: BMF akzeptiert BFH-Rechtsprechung
| Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Das BMF hat eine steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung umgesetzt. Konkret betrifft das die Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte aus dem Jahr 2011. Das BMF will die BFH-Direktive, dass es bei mehreren Tätigkeitsstätten nur eine regelmäßige Arbeitsstätte oder gar keine geben kann, in allen offenen Fällen anwenden. |
Wann wird ein Arbeitsplatz zur regelmäßigen Arbeitsstätte?
Sind Sie als Arbeitnehmer an mehreren Tätigkeitsstätten eingesetzt, müssen Sie bestimmen, welche dieser Tätigkeitsstätten die regelmäßige Arbeitsstätte darstellt. Das BMF hat entsprechende Kriterien zur Abgrenzung ausgegeben (Schreiben vom 15.12.2011, Az. IV C 5 - S 2353/11/10010; Abruf-Nr. 114224).
Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist danach auszugehen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund dienstrechtlicher oder arbeitsvertraglicher Festlegung
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