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  • 10.02.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Richterzimmer schließt Abzug für Arbeitszimmer nicht per se aus

    | Der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht deshalb per se ausgeschlossen, weil einem Richter ein „Richterzimmer“ zur Verfügung steht. Der Ausschluss setzt vielmehr voraus, dass das Zimmer für die Erledigung der konkret erforderlichen beruflichen Tätigkeit auch geeignet ist. Das hat der BFH klargestellt. |