21.08.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Steuerabzug für umgekehrte Familienheimfahrt: BFH ist am Zug
| Besucht eine Ehefrau ihren auswärtig tätigen Mann am Wochenende, weil dieser die Arbeitsstelle aus dienstlichen Gründen nicht verlassen kann, liegt eine umgekehrte Familienheimfahrt vor. Die Fahrtkosten sind als Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen steuermindernd anzuerkennen. Gegen diese Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 28.8.2013, Az. 12 K 339/10 E; Abruf-Nr. 141695 ; WISO 7/2014, Seite 3) hat die Finanzverwaltung jetzt Revision beim BFH eingelegt (Az. VI R 22/14). |
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