24.01.2017 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Tätigkeitsstätte eines Streifenpolizisten: BFH-Urteil richtig lesen
| Gute Nachrichten gibt es für Polizisten im Streifendienst, die für 2013 noch keine Steuererklärung eingereicht haben oder bei denen für 2013 und die Vorjahre noch ein Einspruchsverfahren zur Frage offen ist, ob sie an ihrer Dienststelle eine regelmä ßige Arbeitsstätte haben. Der BFH hat eine regelmäßige Arbeitsstätte nämlich verneint. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig