· Fachbeitrag · Werbungskosten
Teils auf Tagesbaustellen und teils auf Montage: Ist der Betrieb wirklich ein Sammelpunkt?
| Fahren Sie jeden Tag in den Betrieb, um von dort aus zu den Baustellen oder Arbeitsgebieten gefahren zu werden, erkennt das Finanzamt für die Fahrten zum Treffpunkt derzeit nur die Entfernungspauschale an, weil ein Sammelpunkt unterstellt wird. Gilt das aber auch, wenn Sie den vermeintlichen Sammelpunkt nicht arbeitstäglich anfahren, weil Sie oft mehrtägige Auswärtstätigkeiten haben? Das muss der BFH klären. |
Der aktuelle Fall aus Thüringen
Im konkreten Fall war ein Baumaschinist von seinem Arbeitgeber angewiesen worden, sich täglich am Betrieb einzufinden, um von dort mittels Sammelbeförderung auf die Baustellen zu kommen. Die Arbeitseinsätze variierten zwischen ein- und mehrtägigen Einsätzen. Im Saldo suchte der Bauarbeiter den Betriebssitz nur an 145 Tagen von 178 Tagen im Jahr auf. Den Rest der Zeit war er auf Montage.
Steuerzahler beantragt Werbungskosten nach Dienstreisegrundsätzen
Er war deshalb der Auffassung, dass er am Betriebssitz keine erste Tätigkeitsstätte hatte. Folglich beantragte er in seiner Steuererklärung für die Fahrten zum Treffpunkt in Anlage N einen Werbungskostenabzug in Höhe der Dienstreisepauschale (= 0,30 Euro/km für Hin- und Rückfahrt).
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