19.08.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeiter: Dreimonatsfrist gilt
| Leiharbeiter sind zwar durchgehend im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit unterwegs. Für sie gilt jedoch keine Ausnahmeregelung, nach der ihnen der Werbungskostenabzug für die Verpflegungspauschalen mehr als drei Monate an einem Einsatzort zusteht. Das hat der BFH klargestellt (Urteil vom 15.5.2013, Az. VI R 41/12; Abruf-Nr. 132367 ). |
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