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  • 27.10.2008 | Abgeltungsteuer vermeiden

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert mühsames Zurückholen der Abgeltungsteuer

    Viele Kapitalanleger werden ab 2009 den unter der Abgeltungsteuer geltenden Sparerpauschbetrag überschreiten. Anleger mit geringem Einkommen können aber mit einer Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung einen Abzug der Abgeltungsteuer verhindern.  

    Die Situation unter der Abgeltungsteuer

    Ab 2009 wirkt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf eine breitere Bemessungsgrundlage. Grund: Unter die Abgeltungsteuer fallen künftig auch  

    • Kursgewinne aus Wertpapier- und Terminmarktgeschäften – unabhängig von der Haltedauer,
    • Optionsprämien aus Stillhaltergeschäften,
    • von Investmentfonds ausgeschüttete Gewinne (bisher steuerfrei),
    • Inlandsdividenden in voller Höhe (bisher zur Hälfte),
    • Auslandsdividenden (bisher unberücksichtigt),
    • Aktiengewinne in voller Höhe (bisher zur Hälfte) und
    • der Verkauf von Lebensversicherungen (bisher nicht steuerpflichtig).

     

    Folge: Der Sparerfreibetrag von 801 Euro (Ehegatten: 1.602 Euro) wird ab 2009 schneller überschritten. Die inländischen Kreditinstitute werden deshalb öfter einen Steuerabzug vornehmen.  

    Die Regeln der NV-Bescheinigung

    Mit der NV-Bescheinigung besteht die Möglichkeit, schon jetzt den Zinsabschlag oder die Kapitalertragsteuer auf Dividenden und ab 2009 die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinnahmen zu vermeiden. Vorteile:  

     

    • Die NV-Bescheinigung ist nicht auf Kapitaleinnahmen von 801 Euro pro Jahr (maximales Volumen beim Freistellungsauftrag) beschränkt.