27.10.2008 | Abgeltungsteuer vermeiden
Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert mühsames Zurückholen der Abgeltungsteuer
Viele Kapitalanleger werden ab 2009 den unter der Abgeltungsteuer geltenden Sparerpauschbetrag überschreiten. Anleger mit geringem Einkommen können aber mit einer Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung einen Abzug der Abgeltungsteuer verhindern.
Die Situation unter der Abgeltungsteuer
Ab 2009 wirkt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf eine breitere Bemessungsgrundlage. Grund: Unter die Abgeltungsteuer fallen künftig auch
- Kursgewinne aus Wertpapier- und Terminmarktgeschäften – unabhängig von der Haltedauer,
- Optionsprämien aus Stillhaltergeschäften,
- von Investmentfonds ausgeschüttete Gewinne (bisher steuerfrei),
- Inlandsdividenden in voller Höhe (bisher zur Hälfte),
- Auslandsdividenden (bisher unberücksichtigt),
- Aktiengewinne in voller Höhe (bisher zur Hälfte) und
- der Verkauf von Lebensversicherungen (bisher nicht steuerpflichtig).
Folge: Der Sparerfreibetrag von 801 Euro (Ehegatten: 1.602 Euro) wird ab 2009 schneller überschritten. Die inländischen Kreditinstitute werden deshalb öfter einen Steuerabzug vornehmen.
Die Regeln der NV-Bescheinigung
Mit der NV-Bescheinigung besteht die Möglichkeit, schon jetzt den Zinsabschlag oder die Kapitalertragsteuer auf Dividenden und ab 2009 die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinnahmen zu vermeiden. Vorteile:
- Die NV-Bescheinigung ist nicht auf Kapitaleinnahmen von 801 Euro pro Jahr (maximales Volumen beim Freistellungsauftrag) beschränkt.
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