01.01.2006 | Abschreibung
Neues Software-System über fünf Jahre abschreiben
Aufwendungen zur Einführung eines neuen betriebswirtschaftlichen Software-Systems sind als immaterielle Wirtschaftsgüter linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abzuschreiben. Das hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Damit sind die negativen Verfügungen des Landes Bremen und der Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg, die eine Nutzungsdauer von zehn Jahren vorgesehen haben, überholt. (Schreiben vom 18.11.2005; Az: IV B 2 - S 2172 - 37/05; Abruf-Nr. 053621 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 96446