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  • 24.07.2009 | Abschreibungen

    Fördergebietsabschreibung bei Kaufpreisminderung

    Eine nachträgliche Kaufpreisminderung ist kein Ereignis, das auf die bereits geltend gemachte Fördergebietsabschreibung zurückwirkt. Das hat das Finanzgericht (FG) München entschieden. Im Urteilsfall hatte ein Immobilienkäufer wegen auftretender Baumängel Jahre später beim Bauträger eine Kaufpreisminderung durchgesetzt. Das Finanzamt wollte daraufhin die geltend gemachte Fördergebietsabschreibung rückwirkend berichtigen. Darf es aber nicht, entschied das FG. Denn anders als reguläre Abschreibungen sollen Sonderabschreibungen den Aufwand nicht periodengerecht verteilen, sondern es ermöglichen, den Aufwand bereits zu einem früheren Zeitpunkt geltend zu machen. Sollte dann im Ergebnis ein zu hoher Aufwand verteilt worden sein, kann das Finanzamt das erst in dem Jahr korrigieren (zum Beispiel durch negative Werbungskosten), in dem die Kaufpreisminderung dem Steuerzahler zufließt. (rechtskräftiges Urteil vom 18.11.2008, Az: 12 K 2715/08)(Abruf-Nr. 091011)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 5 | ID 128591