01.05.2005 | Anrechnung - ja oder nein
Die Auswirkungen von Hartz IV auf die private und betriebliche Altersversorgung
Hartz IV ist das Unwort des Jahres 2004. Und Hartz IV kann tatsächlich unangenehme finanzielle Folgen haben. Denn bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit gibt es jetzt das neue Arbeitslosengeld II. Und beim Arbeitslosengeld II wird privates Vermögen angerechnet.
Nachfolgend gehen wir daher der Frage nach, ob und inwieweit eine private bzw. eine betriebliche Altersversorgung auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden können.
Um die Antworten verstehen zu können, muss man die Struktur der künftigen Arbeitslosenunterstützung kennen. Seit Anfang des Jahres wird zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterschieden:
Das Arbeitslosengeld I wird Ihnen für längstens ein Jahr gewährt. Es ist eine reine Versicherungsleistung, die Sie auf Grund vorangegangener Beitragszahlung beanspruchen können. In dieser Phase findet grundsätzlich keine Anrechnung statt.
Im Anschluss an das Arbeitslosengeld I können Sie das Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das Arbeitslosengeld II wird nicht mehr aus Versicherungsbeiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert. Aus diesem Umstand - soziale Fürsorge anstelle erdienter Versicherungsleistung - wird die Zugriffsmöglichkeit auf privates Vermögen abgeleitet.
Auf das Arbeitslosengeld II können grundsätzlich Ersparnisse und Altersvorsorgeprodukte angerechnet werden - mit zwei Ausnahmen:
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