01.11.2004 | Ansparabschreibung
Bei mehreren Investitionen keine Sammelrücklage möglich
Die für die Ansparabschreibung erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden (§ 7g Einkommensteuergesetz). Es reicht nicht, einen einheitlichen Rücklagenbetrag für mehrere Investitionen anzugeben, so der Bundesfinanzhof. Das heißt: Planen Sie mehrere Investitionen müssen Sie für jedes einzelne Wirtschaftsgut angeben, wie viel es voraussichtlich kosten wird. (Beschluss vom 16.6.2004, Az: X B 172/03; Abruf-Nr. 042447 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 4 | ID 96194