28.03.2011 | Arbeitgeberleistungen
Auch ein Kauf auf Kundenkarte ist steuerfreier Sachbezug
Darf ein Arbeitnehmer mit der Kundenkarte seines Arbeitgebers bei einem Dritten Waren aus einem bestimmten Sortiment bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich beziehen, wendet der Arbeitgeber ihm einen steuerfreien Sachbezug zu. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 11.11.2010, Az: VI R 26/08; Abruf-Nr. 110732). Im Urteilsfall hatte sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern Zusatzleistungen zu erbringen. Ein Angebot war ein Gutschein, der den Bezug von Waren- oder Dienstleistungen im Wert von 44 Euro bei einer Tankstelle gestattete. Der Arbeitgeber hatte für diesen Fall mit dem Betreiber der Tankstelle vereinbart, dass die Arbeitnehmer monatlich nach ihrer Wahl Güter „aus allen Warengruppen“ im Wert von bis zu 44 Euro auf Rechnung des Arbeitgebers beziehen dürfen.
Praxishinweis: Mit diesem Urteil setzt der BFH seine Rechtsprechung zu steuerfreien Sachbezügen bei Überlassung von Warengutscheinen fort, die wir Ihnen im WISO-SteuerBrief Ausgabe 3/2011, Seite 6 vorgestellt haben. |