01.05.2004 | Arbeitgeberleistungen
Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug
Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz).
Wichtig: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, da er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht. (Finanzministerium Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az: B/2 - 4 - 20/04 - S 2334; Abruf-Nr. 040744 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 5 | ID 96102