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  • 01.05.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

    Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§  8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz).

    Wichtig: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, da er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht. (Finanzministerium Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az: B/2 - 4 - 20/04 - S 2334; Abruf-Nr.  040744 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 5 | ID 96102