02.10.2008 | Arbeitgeberleistungen
Regenerationskur für Fluglotse – Arbeitgeber übernimmt die Kosten
Fluglotsen sind alle fünf Jahre zu einer vom Arbeitgeber bezahlten Regenerationskur verpflichtet. 50 Prozent der Aufwendungen des Arbeitgebers sind nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein als Arbeitslohn zu versteuern. Die Kostenübernahme sei sowohl durch das Arbeitsverhältnis (= Arbeitslohn) als auch durch eigenbetriebliche Interessen des Arbeitgebers (= kein Arbeitslohn) veranlasst. Denn auf der einen Seite habe der Arbeitgeber aufgrund seiner großen Verantwortung ein elementares Interesse an leistungsfähigen Fluglotsen. Anderseits diene die Regenerationskur nicht der Heilung einer Berufskrankheit, sondern habe einen allgemeinen Erholungs- und Erlebniswert (Fitnesstraining und Massagen). Mangels eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs, wog das FG die Interessen ab und schlug 50 Prozent der Gesamtaufwendungen dem Arbeitslohn zu.
Beachten Sie: Endgültig entscheiden muss der Bundesfinanzhof. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VI R 7/08 anhängig. (Urteil vom 10.7.2007, Az: 5 K 369/02)(Abruf-Nr. 082027)