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  • 28.03.2011 | Arbeitszimmer

    BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein umfangreiches Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 veröffentlicht (Schreiben vom 2.3.2011, Az: IV C 6 - S 2145/07/10002; Abruf-Nr. 110868). Das BMF nimmt darin unter anderem Stellung zu folgenden Fragen:  

    • Wann bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (voller Kostenabzug)?
    • In welchen Fällen steht für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (Abzug von 1.250 Euro)?
    • Wie ist das Arbeitszimmer anzusetzen, wenn es zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte dient?
    • Was gilt, wenn das Arbeitszimmer von mehreren Steuerzahlern, nicht ganzjährig oder zu Ausbildungszwecken genutzt wird?

    Praxishinweis: Damit Sie in punkto Arbeitszimmer keinen Steuer-Euro verschenken, bringt Sie unser Sonderdruck auf den Stand der Dinge. Sie finden ihn in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Häusliches Arbeitszimmer“.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143363