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  • 01.05.2005 | Aus- und Fortbildung

    Aufwendungen für NLP-Kurs als Werbungskosten abzugsfähig

    Aufwendungen für die Teilnahme an einem NLP (Neuro-Linguistik-Programmierung)-Kurs können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) München entschieden.

    Im Urteilsfall hatte eine im leitenden Management tätige Diplomkauffrau auf Veranlassung ihres Arbeitgebers an einem Kurs teilgenommen, der zum Ziel hatte, die Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben zu verbessern. Der Arbeitgeber übernahm dabei im Wesentlichen die Kursgebühren. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten machte die Arbeitnehmerin in ihrer Steuer-Erklärung als Werbungskosten geltend.

    Für den Erfolg der Klage war entscheidend, dass die Arbeitnehmerin den beruflichen Bezug glaubhaft machen konnte. Dass der Kurs auch die private Lebensführung berührte, sei dann unerheblich, urteilten die Richter. Auch die Tatsache, dass Branchenfremde am Kurs teilgenommen hätten, schade nicht. Denn die Kommunikationsfähigkeit sei in vielen Branchen wichtig.

    Beachten Sie: Das FG hatte die Revision ausdrücklich zugelassen. Das Finanzamt hatte sie auch zunächst eingelegt, später aber wieder zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (Urteil vom 9.12.2003, Az: 13 K 5074/00; Abruf-Nr.  050195 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 96294