25.04.2008 | Aus- und Fortbildung
Ausbildung einer Grundschullehrerin zur Tanzleiterin
Aufwendungen für einen Kurs zur Tanzleiterin „Internationale Folklore“ können für eine Grundschullehrerin mit den Fächern Musik und Mathematik auch dann Werbungskosten sein, wenn sich der Kurs nicht speziell an Grundschullehrer richtet. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Kursinhalt muss aber zur konkreten Lehrtätigkeit der Lehrerin einen Bezug haben und im Einklang mit den in den Unterrichtsrichtlinien und Lehrplänen geforderten Lerninhalten stehen.
Unser Tipp: Sie sollten die Kurskosten steuermindernd geltend machen, wenn ein konkreter Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit herstellbar ist und der Kurs für das Fortkommen in Ihrem Beruf förderlich ist. (Urteil vom 18.10.2007, Az: VI R 62/04)(Abruf-Nr. 080290)
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 5 | ID 118891