01.12.2003 | Aus- und Fortbildung
Finanzierung einer Fortbildung durch ein Darlehen
Ist eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme beruflich veranlasst, sind die Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Werden die Kosten für die Bildungsmaßnahme mittels eines Darlehens finanziert, sind auch die Schuldzinsen für das Darlehen voll absetzbar, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 27.5.2003, Az: VI R 29/01; Abruf-Nr. 032471 )
Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 5 | ID 96015