26.02.2009 | Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für Kindsbesuche bei getrennten Eltern
Muss ein von seinen Kindern getrennt lebender Elternteil weite Wege und damit hohe Kosten in Kauf nehmen, um seine Kinder zu sehen, kann er die Aufwendungen derzeit nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ob das rechtens ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1520/08 ist eine entsprechende Verfassungsbeschwerde anhängig.
Unser Tipp: Betroffene Eltern können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.
Muss ein von seinen Kindern getrennt lebender Elternteil weite Wege und damit hohe Kosten in Kauf nehmen, um seine Kinder zu sehen, kann er die Aufwendungen derzeit nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Quelle:
Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 124821
Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.
Mehr Videos
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der SSP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter zur Steuererklärung und -gestaltung
Regelmäßige Informationen
- zu aktueller Rechtsprechung der Finanzgerichte
- zu Steuersparstrategien
- für "kleine und große" Steuerzahler