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  • 01.01.2003 | Außergewöhnliche Belastung

    Aufwendungen für künstliche Befruchtung abziehbar

    Großzügig zeigte sich das Finanzgericht München, als es darum ging, einen neuen Steuerzahler zu gewinnen. Die Richter erkannten Aufwendungen eines Ehepaars im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung (Kryokonservierung), die die Krankenkasse nicht erstattet hatte, als außergewöhnliche Belastung an. (rechtskräftiges Urteil vom 14.3.2002, Az: 15 K 4531/99, DStRE 2002, 1132; Abruf-Nr.  020973 ).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 4 | ID 95818