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  • 28.03.2011 | Außergewöhnliche Belastung

    Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen im Krankenhaus

    Besuchen Sie einen Angehörigen, der im Krankenhaus liegt, können Sie die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) absetzen, wenn der Besuch dazu dient, die Krankheit zu lindern bzw. zu heilen oder sie zumindest erträglicher zu machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) erklärt (Beschluss vom 12.1.2011, Az: VI B 97/10; Abruf-Nr. 110974).  

    Praxishinweis: Der BFH verlangt, dass Sie die medizinische Indikation der Besuche nachweisen. Das geht nur durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes. Hält das Finanzgericht dessen Attest übrigens für nicht konkret genug, darf es nicht einfach den Steuerabzug verweigern, so die BFH-Richter. Es muss den Sachverhalt weiter aufklären und im Zweifel eine präzisere Stellungnahme des Arztes verlangen.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143365