25.01.2008 | Außergewöhnliche Belastung
Fahrtkosten getrennt lebender Eltern für Kindsbesuche
Aufwendungen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils für die Besuche seiner Kinder (insbesondere Fahrtkosten) sind nicht „außergewöhnlich“ im steuerrechtlichen Sinne. Sie gehören zu den typischen, steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung und sind mit dem Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld abgegolten. Mit dieser Entscheidung hält der Bundesfinanzhof an seiner ungünstigen Rechtsprechung fest und macht die Hoffnung vieler Eltern zunichte ( Ausgabe 9/2006, Seite 7). (Urteil vom 27.9.2007, Az: III R 28/05)(Abruf-Nr. 073807)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 1 | ID 117159