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  • 26.05.2008 | Außergewöhnliche Belastungen

    Aufwendungen für Zahnimplantate in voller Höhe ansetzbar

    Aufwendungen für Zahnimplantate sind Krankheitskosten und können in voller Höhe bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Das Finanzamt wollte im Urteilsfall nur den Teil dem Grunde nach anerkennen, den die gesetzliche Krankenkasse übernommen hatte. Das waren rund 2.600 Euro von insgesamt 14.100 Euro. Das sah das Finanzgericht Berlin-Brandenburg anders. Zahnimplantate sind heute eine gängige Behandlungsmethode und der Steuerzahler muss sich nicht auf die preiswertere Methode eines herausnehmbaren Zahnersatzes (Prothese) verweisen lassen. Dass die Krankenkasse nur einen Teil der Aufwendungen übernommen hat, ist einkommensteuerlich nicht relevant. Zahnimplantate sind zudem keine kosmetisch höherwertige Versorgung, sondern eine funktionell andere Form von Zahnersatz. (rechtskräftiges Urteil vom 28.11.2007, Az: 2 K 5507/04)(Abruf-Nr. 081186

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 1 | ID 119447

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