28.01.2011 | Außerordentliche Autokosten
So machen Arbeitnehmer Pkw-Unfallkosten optimal geltend
Außerordentliche Kfz-Kosten, die aus einem Unfall herrühren, den Sie auf einer beruflich bedingten Fahrt erlitten haben (zum Beispiel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), sind nach der „Reaktivierung“ der Entfernungspauschale im Jahr 2007 wieder als Werbungskosten absetzbar. Da es aufgrund des frühzeitigen Wintereinbruchs Ende 2010 häufiger gekracht hat, sollten betroffene Steuerzahler diese Chance auch richtig nutzen.
Welche Unfallfahrten sind steuerlich relevant?
Die steuerlichen Folgen knüpfen an den Anlass der Fahrt an. Insoweit sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
Unfallkosten als Werbungskosten
Es können Kosten für einen Unfall geltend gemacht werden, der sich auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen beruflichen Fahrt ereignet hat.
Geschieht der Unfall auf einer Dienstreise, also zum Beispiel auf der Fahrt zu einer Fortbildung, sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar.
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